Verdingkind

 Ein Verdingkind war ein Kind in der Schweiz, das aus armen oder „schwierigen“ Verhältnissen stammte und von den Behörden oft zwangsweise an Bauernfamilien vermittelt wurde. Dort wurden sie meist als billige Arbeitskräfte eingesetzt und litten unter harten Lebensbedingungen, Misshandlungen und mangelnder emotionaler Fürsorge.

Die Geschichte der Verdingkinder ist eng mit der Schweizer Sozialgeschichte verknüpft, wobei ähnliche Schicksale unter anderen Namen auch in Österreich und weltweit existierten.
Ursprung und Einführung des Begriffs

  • Wortherkunft: Das Wort ist ein Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs „verdingen“ (für eine Arbeit gegen Entlohnung oder Kost und Logis vertraglich verpflichten) und dem Substantiv „Kind“.
  • Einführung: Es gibt keinen einzelnen „Erfinder“. Der Begriff entwickelte sich im 19. Jahrhundert in der Schweiz als offizielle Bezeichnung für Kinder, die im Rahmen des Pflegekinderwesens zur Arbeit bei Bauern oder in Fabriken platziert wurden.
  • Zeitpunkt: Dokumentiert ist das System der Verdingung massiv ab ca. 1800. In amtlichen Dokumenten und Gesetzestexten des 19. Jahrhunderts wurde es zum Standardbegriff für diese Form der Fremdplatzierung.

Die wichtigsten Fakten im Überblick
  • Zeitraum: Das System der Verdingung existierte in der Schweiz vom 18. Jahrhundert bis weit ins 20. Jahrhundert hinein (bis ca. in die 1960er/70er Jahre).
  • Herkunft: Betroffen waren vor allem Waisenkinder, Kinder von Alleinerziehenden, Geschiedenen oder armen, kinderreichen Familien.
  • Versteigerungen: Bis ins frühe 20. Jahrhundert wurden Kinder teilweise auf öffentlichen Plätzen regelrecht versteigert. Die Pflegefamilie, die den geringsten Betrag (Kostgeld) vom Staat forderte, erhielt das Kind.
  • Lebensbedingungen: Viele Kinder mussten von früh bis spät schwere körperliche Arbeit leisten, hatten kaum Zugang zu Bildung und erfuhren oft körperliche, seelische oder sexuelle Gewalt.
Aufarbeitung heute
Lange Zeit war dieses Thema ein Tabu in der Schweizer Geschichte. Erst in den letzten Jahrzehnten begann eine umfassende politische und gesellschaftliche Aufarbeitung:
  • Entschuldigung: 2013 entschuldigte sich die Schweizer Regierung offiziell bei den Betroffenen.
  • Solidaritätsbeiträge: Seit 2017 haben anerkannte Opfer von „fürsorgerischen Zwangsmassnahmen“ Anspruch auf einen Solidaritätsbeitrag von 25.000 Franken als Zeichen der Anerkennung des erlittenen Unrechts.
  • Rechtliche Grundlage: Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen (AFZFG) regelt die Wiedergutmachung und wissenschaftliche Untersuchung dieses Kapitels.
Bekannte Verdingkinder weltweit (Schweiz als Ursprung)
Da der spezifische Begriff „Verdingkind“ primär ein Schweizer Phänomen beschreibt, stammen die bekanntesten Persönlichkeiten aus der Schweiz:
  • Adolf Wölfli (1864–1930): Einer der bedeutendsten Vertreter der „Art Brut“. Er wurde als Kind nach dem Tod seiner Mutter verdingt und litt unter schwerster körperlicher Arbeit und Missbrauch.
  • Guido Fluri: Der Schweizer Unternehmer und Initiator der „Wiedergutmachungsinitiative“ war selbst ein Heimkind und setzt sich heute massiv für die Aufarbeitung der Verdingkinder-Geschichte ein.
  • Arthur Honegger (Verdingbub): Nicht zu verwechseln mit dem Komponisten; ein bekannter Zeitzeuge, dessen Berichte wesentlich zur medialen Aufarbeitung beitrugen.
Bekannte Fälle in Österreich
In Österreich wurde der Begriff seltener offiziell verwendet, das Phänomen entsprach jedoch den „Schwabenkindern“ oder den „Kostkindern“:

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